Unser Förderprogramm
Pro Erdgas 2024/2025
Modernisieren Sie jetzt ihre Heizung und profitieren Sie ab dem 01.01.2024 von unserer Förderung
Was wird gefördert?
Die Gasversorgung Biedenkopf fördert den Umstieg von einem anderen Energieträger zu Erdgas, wenn sie sich für
- eine Erdgas-Brennwert-/Hybridheizungsanlage
- eine Erdgas-Wärmepumpe mit einer thermischen Leistung von max. 50kW
- eine Erdgas-Mikro-KWK-Anlage mit einer elektrischen Leistung von max. 2 kW oder
- ein Erdgas-Brennstoffzellen-Heizgerät ebenfalls mit einer elektrischen Leistung von max. 2 kW
entscheiden.
(Nur Anlagen zum dauerhaften Verbleib mit CE Zertifizierung).
Hierzu zählt auch im Rahmen der Erstinstallation der Einbau und die Inbetriebnahme eines der vorgenannten
Wärmeerzeuger in Neubauten.
Was wird nicht gefördert?
Der Wechsel einer bestehenden Erdgas-Anlage auf eine neue wird nicht gefördert. Von der Förderung ausgeschlossen
sind ebenso Kunden, die bereits einen Zuschuss im Rahmen der Erdgaserschließung und Herstellung eines
Erdgashausanschlusses im Erdgasnetzgebiet der Gasversorgung Biedenkopf erhalten haben.
Wer wird gefördert?
Haus- und Gebäudeeigentümer, die einen Erdgasliefervertrag „BiedenkopfGas“ mit der Gasversorgung Biedenkopf
über mind. 2 Jahre abschließen und deren Verbrauchsstelle im Erdgasnetzgebiet der Gasversorgung Biedenkopf liegt.
Wie wird gefördert?
Der Einbau von Erdgas-Mikro-KWK-Anlagen, einer Erdgaswärmepumpe, eines Erdgas-Brennstoffzellen-Heizgerätes
oder einer Erdgas-Brennwert-/Hybridanlage wird mit 600 Euro pro Anlage gefördert. Pro Antragsteller ist nur eine
Förderung möglich.
Förderrichtlinien:
Um die Förderung zu erhalten ist Bedingung, dass Sie einen Gaslieferungsvertrag über mindestens 2 Jahre mit
der Gasversorgung Biedenkopf zu den Bedingungen des Tarifs „BiedenkopfGas“ abschließen. Berücksichtigt
werden nur Anlagen, die bis zum 31.12.2025 umgestellt und in Betrieb genommen werden. In jedem Fall muss
bis zum 31.12.2025 der Gasbezug aufgenommen worden sein. Die Höhe des Förderbudgets, das insgesamt zur
Verfügung steht und damit die Anzahl der Anlagen, die gefördert werden können, ist begrenzt. Zur Feststellung
und Überweisung der Fördergelder ist der nachstehende Förderantrag mit der Bankverbindung auszufüllen und
mit den Rechnungsunterlagen des Installationsbetriebes bis spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme der
neuen Anlage bei der Gasversorgung Biedenkopf einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Das Förderprogramm gilt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025.
Sie wollen noch mehr Wissen und sich die Unterlagen genauer anschauen? Weiter unten finden Sie unseren Förderantrag mit allen Bedingungen.
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