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Netzentgelte

Netzentgelte

Die Gasversorgung Biedenkopf GmbH nimmt gem. § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze vor. Die daraus eventuell resultierende Anpassung der Netzentgelte ist nach § 20 Abs. 1 EnWG zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sofern dieses noch nicht abschließend möglich ist, sind die Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben werden (Indikation). Die Gasversorgung Biedenkopf GmbH geht derzeit davon aus, dass sich die Erlösobergrenze für 2025 noch ändern könnte, daher veröffentlicht die Gasversorgung Biedenkopf GmbH auf Basis der voraussichtlichen Erlösobergrenze eine Indikation der Netzentgelte für das Jahr 2025.

Die Gasversorgung Biedenkopf GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Netzentgelte noch nicht verbindlich sind und dass zum Jahresende noch Anpassungen sowohl in Form einer Erhöhung als auch in Form einer Senkung der ab dem 1. Januar 2025 gültigen Netzentgelte vorgenommen werden können.

Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten wie Umsatzsteuer und Konzessionsabgaben sowie ggf. sonstige Umlagen nicht in der Indikation der Netzentgelte enthalten sind.

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