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Netzentgelte

Netzentgelte

Die für die Gasversorgung Biedenkopf GmbH von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2024 ist  gemäß §  17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der Gasversorgung Biedenkopf umgesetzt worden. Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 1. Januar 2024 angewandt.

Bitte beachten Sie, dass die Mehrkosten aus Konzessionsabgaben und die Umsatzsteuer nicht in den Netzentgelten enthalten sind.

Download der Preisblätter