
Netzentgelte
Netzentgelte
Die für die Gasversorgung Biedenkopf GmbH von der Regulierungskammer Hessen festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2023 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der Gasversorgung Biedenkopf GmbH umgesetzt worden. Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 1. Januar 2023 angewandt.
Bitte beachten Sie, dass die Mehrkosten aus Konzessionsabgaben und die Umsatzsteuer nicht in den Netzentgelten enthalten sind.