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Biedenkopf
1

Ihr regionaler
Energieversorger vor Ort

2

Persönliche Beratung
ohne Wartezeiten

3

Faire und transparente
Preisgestaltung

4

Service und Dienstleistungen
vor Ort

5

Erdgas
für gutes Klima

Ab 01.04.2024: Erhöhung der Umsatzsteuer von 7 % auf 19 %

 

Das zum 01.10.2022 in Kraft getretene Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes zur Entlastung der Verbraucher vor zu hohen Erdgas- und Wärmekosten sah einen reduzierten Umsatzsteuersatz von 7% vor. Dieses Gesetz ist befristet bis zum 31.03.2024.

Mit dem Beschluss des sog. Wachstumschancengesetzes am 22.03.2024 im Bundesrat, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass die bisherige Verordnung zum 31.03.2024 ausläuft und ab dem 01.04.2024 wieder der erhöhte Umsatzsteuersatz von 19% für den Bezug von Erdgas gilt.

Eine bis dahin geplante vorzeitige Erhebung des erhöhten Umsatzsteuersatzes noch vor dem 01.04.2024 wurde somit endgültig nicht umgesetzt. Damit ist vermieden worden, dass nachträgliche Korrekturen vorgenommen werden müssen.

Wir passen daher die Bruttopreise gemäß § 41 Abs. 6 EnWG ab dem 01.04.2024 automatisch an – Unsere Kundinnen und Kunden müssen hierzu nichts unternehmen.

Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine unveränderte Weitergabe handelt, daher entsteht bei dieser Anpassung kein außerordentliches Sonderkündigungsrecht.

Wir werden die entsprechenden Preise auf dieser Homepage anpassen. Gemäß den gesetzlichen Anforderungen erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung der Grundversorgung.

Für weiteren Fragen zu diesen und anderen Energiethemen können Sie sich gerne an unsere Kolleginnen und Kollegen wenden unter Kontakt

Im Sinne unserer Kunden konnten wir bereits zum 01.01.2024 eine damals geplante Erhöhung der Umsatzsteuer kompensieren in dem wir die Preise deutlich abgesenkt haben. 

Gute Nachrichten für unsere Kunden

Günstigere Preise in allen Tarifen ab 01.01.2024 

 

Grundversorgung – Tarif BiedenkopfPur

 

Bereits im Mai 2023 haben wir unsere Preise in der Grundversorgung im Tarif „BiedenkopfPur“ deutlich gesenkt und senken unsere Preise jetzt noch weiter!

So sinkt der Erdgaspreis in unserem Grundversorgungstarif ab dem 01. Januar 2024 um durchschnittlich rund 24%.

Die genauen Konditionen können Sie sich bequem von unserem Tarifrechner anzeigen lassen oder Sie schauen auf der Seite des Tarifs BiedenkopfPur.

Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen.

 

Unser günstigster Wahltarif: BiedenkopfGas

 

In unserem günstigeren Wahltarif BiedenkopfGas konnten wir die Preise für das gesamte Jahr 2023 stabil halten.

Zum 01. Januar 2024 geben wir auch hier den Vorteil einer effizienten Beschaffung und den gesunkenen Umlagen und Netzentgelten an Sie weiter. Ihr Erdgaspreis sinkt daher um durchschnittlich rund 18%.

Die genauen Lieferkonditionen können Sie unserem Tarifrechner oder der Produktseite entnehmen. 

 

Transparent – Fair – Regional 

Gerne stehen wir Ihnen als kompetenter Dienstleister für alle Fragen rund um unsere Preisanpassung unter den bekannten Telefonnummern zur Verfügung. 

Erhöhung des CO2-Preises ab dem 01.01.2024

 

In Deutschland wurde im Jahr 2021 ein nationales Emissionshandelssystem eingeführt. Es erstreckt sich auf alle fossilen Energieträger wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Unternehmen, die fossile Rohstoffe in den Verkehr bringen, müssen für jede Tonne CO₂, die durch deren Verbrennung verursacht wird, Emissionszertifikate erwerben. Diese Mehrkosten werden von den Unternehmen über die Preise für Heizöl, Gas, Benzin und Diesel an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben.

Während der CO2-Preis im Jahr 2022 und 2023 (Aussetzung des nächsten Erhöhungsschrittes aufgrund der Corona-Krise) bei 30 €/Tonne CO2 lag, hätte er für das Kalenderjahr 2024 laut bisherigen Erhöhungspfad bei 40 €/Tonne CO2 liegen müssen.

Der Bundestag hat allerdings am 15.12.2023 mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen, dass der Preis in Euro pro Tonne CO2 für das Kalenderjahr 2024 bei 45 Euro pro Tonne liegt.

Ab 2025 soll zudem der Preis auf 55 Euro pro Tonne anstatt wie bisher geplant auf 45 Euro pro Tonne steigen.

Weitergegeben werden diese Kosten anhand des entsprechenden Umrechnungsfaktors in Cent pro Kilowattstunde. So erhöht sich der Wert von 0,5441 Ct/kWh (2023) auf 0,8163 Ct/kWh (2024). Alle Werte sind netto angegeben.

Die Gasversorgung Biedenkopf haben zum Jahreswechsel 2024 trotz der höheren CO2-Preise eine Tarifpreisabsenkung vorgenommen, wovon unsere Tarifkunden profitieren. Die Gasversorgung Biedenkopf überwachen laufend die aktuelle Kostensituation und wir werden unsere Kunden, bei eventuellen Anpassungen der Preise, gesetzeskonform und fristgerecht informieren. 

Außerhalb der Tarifkundenpreise bei kundenindividuellen Angeboten und Preismodellen sind wir leider gezwungen den höheren CO2-Preis gemäß den vertraglichen Bestimmungen weiterzugeben. Hierüber informieren wir unsere Kundinnen und Kunden schriftlich im Rahmen der entsprechenden Rechnungsstellung.

 

 CO2-Kostenaufteilungsgesetz 

 

Bisher konnten Vermieter, die durch die CO₂-Steuer entstehenden Kosten vollständig auf die Mieter abwälzen. Mit Inkrafttreten des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes zum 1. Januar 2023 werden die Vermieter an den entstehenden Mehrkosten beteiligt. Die Höhe des Anteils hängt dabei davon ab, wie klimafreundlich das Haus gebaut ist – je weniger klimafreundlich, desto höher fallen die Kosten für die Vermieterseite zukünftig aus. Die Kostenbeteiligung für Vermieter gilt automatisch für alle Mietverträge über Gebäude, die mit Gas beheizt werden. Die Neuregelung gilt zudem für alle Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. 

Für Wohngebäude und gemischt genutzte Gebäude, die überwiegend Wohnzwecken dienen, ist die Berechnung und Aufteilung der CO₂-Kosten nach einem 10-stufigen Modell in Abhängigkeit des CO₂-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr vorgesehen. Der Vermieter ist verpflichtet, die CO₂-Kosten und den Verteilungsschlüssel im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung zu ermitteln und deren Berechnung anzugeben. Bei Wohnungen mit einer sehr schlechten Energiebilanz soll der Vermieter zukünftig 90 Prozent und der Mieter die verbleibenden zehn Prozent der CO₂-Kosten tragen, während bei Wohnungen mit einer guten Energiebilanz der Mieter die CO₂-Kosten alleine zu tragen hat.

Bei Nichtwohngebäuden gilt eine hälftige Teilung der CO₂-Kosten. Bis Ende 2025 soll auch hier ein Stufenmodell entwickelt werden. 

Ausnahmen von der Anwendung des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes sind für Wohngebäude mit maximal zwei Wohnungen vorgesehen, von denen eine die Vermieterin bzw. der Vermieter selbst bewohnt, sowie in den in § 11 der Heizkostenverordnung vorgesehenen Spezialfällen.

Sofern öffentlich-rechtliche Vorgaben, wie beispielsweise denkmalschutzrechtliche Beschränkungen, einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes oder einer wesentlichen Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung des Gebäudes ganz oder teilweise entgegenstehen, ist der prozentuale Anteil an den CO₂-Kosten, den die Vermieterseite entsprechend des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes zu tragen hätten, zudem um die Hälfte zu kürzen bzw. er entfällt vollständig.

Die Vermieter müssen nun für jedes vermietete Gebäude ermitteln, wie klimafreundlich ihre Immobilie ist, sprich: wie viel Kilogramm CO₂ pro Jahr ausgestoßen werden. Die hierfür erforderlichen Daten zum CO₂-Ausstoß und den CO₂-Kosten werden in den Rechnungen der Energielieferanten ausgewiesen.

Aktuell arbeiten wir daran unser Rechnungslayout entsprechend anzupassen. Dies bedeutet, dass dann der CO2-Wert in kg auf der Rechnung zu sehen ist.

Mit diesem Wert können unsere Kunden auf folgender Seite ihre Kostenaufteilung ausrechnen: https://deumess.de/co2-aufteilung/ 

Gasversorgung Biedenkopf – Ihr günstiger und regionaler Anbieter vor Ort.


Tarifrechner Gas

50 m²
kWh

Ergebnis für das Produkt: BiedenkopfGas – Ihr Wahltarif

Arbeitspreis:

10,98 ct/kWh

Grundpreis:

11,84 €/Monat

Gesamtkosten pro Jahr:

BiedenkopfPur – Grundversorgung

Gewählter Verbrauch 25000 kWh / Jahr

jährl. Gesamt­kosten 1472,89 €

BiedenkopfPur

 

  • Gültig ab 01.04.2024 – inkl. USt. 19%
  • Ihr Grundversorgungstarif aus Biedenkopf
  • Ein Preis – Ein Tarif
  • kurze und flexible Laufzeit von 14 Tagen
  • sicher und zuverlässig
  • bester Service vor Ort
  • Ihre Preisstellung bis zum 01.04.2024

BiedenkopfGas – Ihr Wahltarif

Gewählter Verbrauch 25000 kWh / Jahr

jährl. Gesamt­kosten 1472,89 €

BiedenkopfGas – Ihr Wahltarif

 

  • Gültig ab 01.04.2024 – inkl. USt. 19 %
  • Ihr Wahltarif aus Biedenkopf
  • Ein Preis – Ein Tarif
  • kurze und flexible Laufzeit von 1 Monat
  • sicher und zuverlässig
  • bester Service vor Ort
  • Ihre Preisstellung bis zum 01.04.2024 

Unsere Mitarbeiter sind für Sie da


Unsere Dienstleistungen



Häufig gestellte Fragen

Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen zur Gasversorgung Biedenkopf, unseren Tarifen und unserem Netz. Hierunter finden Sie eine Auswahl der am häufigsten gestellten Fragen. 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter: 06461-9505-0 zur Verfügung oder Sie nutzen unser Kontaktformular.

Kann ich Kunde werden, wenn ich außerhalb Biedenkopfs wohne?

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Aktuell beliefern wir unsere Kunden im Versorgungsgebiet des Netzes der Gasversorgung Biedenkopf.  Sofern Sie in einem Stadtteil Biedenkopfs wohnen ist eine Belieferung auch dort möglich. Hierzu empfehlen wir Ihnen einen Blick auf unsere Gasnetzkarte, die sie hier einsehen können.

 

Wie wechsle ich zur Gasversorgung Biedenkopf?

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Eingeschränkte Produktauswahl für Neukunden

 

Liebe Kundinnen und Kunden,

aufgrund der stark gestiegenen und schwankenden Marktpreise müssen wir aktuell unsere Erdgas-Produkte in der Preisgestaltung überarbeiten. Daher können wir Ihnen momentan kein Erdgas-Produkt außerhalb der Grundversorgung und Ersatzversorgung anbieten. Wir bitten um Ihr Verständnis. Sobald wir unsere Produkte überarbeitet haben, finden Sie dieses wieder wie gewohnt hier auf der Website.

 

Muss ich meinen bisherigen Gaslieferanten kündigen, wenn ich zu Ihnen wechseln möchte?

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Nein. Sie melden sich bei uns an und wir kündigen ihren Vertrag bei ihrem bisherigen Versorger. Hiernach warten wir noch auf die Zustimmung des Netzbetreibers zur Belieferung mit Gas durch uns. Zu guter Letzt senden wir Ihnen eine schriftliche Vertragsbestätigung inkl. Datum des Lieferungsbeginns zu.

Kostet mich der Wechsel etwas und besteht die Gefahr, dass kein Gas mehr geliefert wird?

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Der Wechsel zur Gasversorgung Biedenkopf kostet Sie nichts. 

Und die Antwort auf die Ihre zweite Frage lautet: Nein, es besteht zu keiner Zeit die Gefahr, dass kein Gas mehr geliefert wird oder die Lieferung eingestellt wird. 

Ich rieche Gas - Was kann ich tun?

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  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Öffnen Sie Türen und Fenster, um Durchzug zu schaffen.
  • Schließen Sie den Gashahn, wenn Sie sich in der Nähe befinden
  • NICHT rauchen oder offenes Feuer
  • Betätigen sie kein el. Schalter oder Klingeln oder Telefone
  • Meiden Sie Bereiche mit Bewegungsmeldern.
  • Warnen Sie die Nachbarn und verlassen Sie sofort das Haus